Sämtliche Leihprodukte dürfen ausdrücklich nur für Veranstaltungen diakonischer Einrichtungen, Werke und ihrer Mitglieder verwandt werden. Eine Benutzung für werbliche Zwecke in anderen, etwa wirtschaftlichen Zusammenhängen, ist nur in Ausnahmefällen und nach entsprechender Vereinbarung zwischen Besteller*in und dem Diakonischen Werk Bayern möglich. Der Besteller*in und das Diakonische Werk Bayern(Leihgeber) sind sich über die Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung einig.
Für die Leihprodukte Glücksrad, Beachflag, Messestand, Blaue Bank und Pavillon ist eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro fällig.
-Der Besteller*in verpflichtet sich verbindlich, die ausgeliehenen Artikel nur für den auf dem Bestellformular angegebenen Zweck zu nutzen und sie nicht an andere weiterzugeben.-Bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen kann das Diakonische Werk Bayern durch einseitige Erklärung das Nutzungsrecht gegenüber dem Besteller beenden. -Weitere Vereinbarungenbedürfen der Schriftform. -Bei Schaden ist Ersatz zu leisten.*
*Der Besteller*in haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass die Leihgabe während der Dauer der Leihe oder infolge der Leihe zerstört, beschädigt oder verändert wird oder abhandenkommt; dies gilt insbesondere für die Kosten einer Reparatur oder Neuanschaffung, die wegen einer solchen Beschädigung oder Veränderung notwendig werden sollte. Der Besteller haftet auch dann, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat; dies gilt auch, wenn der Schaden erst nach Rückgabe in Erscheinung tritt. Weitergehende, nach allgemeinen Vorschriften begründete Ansprüche bleiben unberührt.